Gemäß der Resolution des Kabinetts Usbekistans vom 31. Januar hat die usbekische Regierung einer deutlichen Erhöhung der Recyclinggebühren für Fahrzeuge zugestimmt, die ausschließlich mit Elektromotoren angetrieben werden (gilt nicht für Hybridfahrzeuge, im Folgenden als „Elektrofahrzeuge“ bezeichnet). Die neuen Normen variieren je nach Produktionsjahr des Fahrzeugs: Für Elektrofahrzeuge, die jünger als drei Jahre sind, gilt eine BRV von 120 (ca. 45 Millionen Soums), für Fahrzeuge, die älter als drei Jahre sind, eine BRV von 210 (ca. 78,75 Millionen Soums). Die Umsetzung dieser Richtlinie wird voraussichtlich tiefgreifende Auswirkungen auf den usbekischen Markt für Elektrofahrzeuge haben. Die Richtlinie wird am 1. Mai 2025 offiziell in Kraft treten.
Das ukrainische Ministerium für Wirtschaft und Finanzen sowie das Ministerium für Investitionen, Industrie und Handel wurden beauftragt, innerhalb von zwei Monaten einen Plan zur Erhebung und „effektiven Nutzung“ der Recyclinggebühren für Elektrofahrzeuge auszuarbeiten. Die Umsetzung soll durch den stellvertretenden Ministerpräsidenten Jamshid Khodjayev erfolgen. Seit dem 1. August 2020 erhebt die ukrainische Regierung für einige Fahrzeuge Recyclinggebühren. Diesmal sind die Recyclinggebühren für Elektrofahrzeuge um das Vier- bzw. 2,3-fache gestiegen, was zeigt, dass die ukrainische Regierung großen Wert auf das Recycling von Elektrofahrzeugen legt.
Um die Entwicklung der lokalen Elektrofahrzeugindustrie zu fördern, ist es erwähnenswert, dass ab dem 1. Januar 2030 in der Ukraine produzierte Elektrofahrzeuge und Hybridfahrzeuge von Recyclinggebühren befreit werden und importierte Teile, Rohstoffe, Geräte und technische Werkzeuge von Zöllen befreit werden. Vor Erreichen eines vollständigen Produktionszyklus (bis zu 24 Monate) können Automobilhersteller Elektrofahrzeuge bis zu 50 % der Produktionskapazität ihrer Fabrik, jedoch nicht mehr als 10.000 Fahrzeuge pro Jahr, zoll- und recyclinggebührenfrei durch SKD-Massenmontage oder CBU-Komplettimport importieren.
Im Jahr 2024 überstiegen die Importe von Elektro- und Hybridfahrzeugen in die Ukraine erstmals die von Kraftstofffahrzeugen, was die wachsende Präferenz der Verbraucher für Elektrofahrzeuge zeigt. Darunter stieg der Anteil der importierten Elektrofahrzeuge von 20 % auf 32,3 % und der Anteil der Hybridfahrzeuge von 15,3 % auf 23,4 %. Laut Statistik importierte die Ukraine in den ersten elf Monaten des Jahres 2024 22.200 Elektrofahrzeuge im Gesamtwert von 215,3 Millionen US-Dollar, von denen 99,5 % aus China kamen. Darüber hinaus nahm das Werk von BYD in Usbekistan im Juni 2024 die Produktion auf. Seine Verkäufe machten 4,3 % des nationalen Automobilabsatzes aus, wobei insgesamt 17.000 Elektrofahrzeuge verkauft wurden, was den Wohlstand des ukrainischen Marktes für Elektrofahrzeuge weiter förderte.
Mit der Anpassung der Recyclinggebühren soll die gesunde Entwicklung des ukrainischen Marktes für Elektrofahrzeuge weiter gefördert und die Recyclingquote für Elektrofahrzeuge erhöht werden. Gleichzeitig soll eine solidere finanzielle Absicherung für das Recycling von Elektrofahrzeugen geschaffen werden. Durch die Umsetzung dieser Politik hofft die ukrainische Regierung, eine geordnete Entwicklung des Marktes für Elektrofahrzeuge herbeizuführen und den Umweltschutz sowie eine nachhaltige Entwicklung zu fördern.